(Stocksy)
Sponsored

Damit Sie den Ruhestand geniessen können – das ABC der privaten Vorsorge

Die 1. und 2. Säule dürften bei vielen Pensionierten nicht reichen, um den Lebensstandard zu halten. Das war die schlechte Nachricht. Die Gute: Man kann einiges dafür tun, um im Ruhestand doch genug Einkommen zu erzielen.

Von Mark van Huisseling

A – Aktienanteil

Wie hoch der Anteil von Dividendenpapieren im Depot sein soll, dazu gibt es fast so viele Meinungen wie Vermögensverwalter. Tatsache ist: Aktien sind historisch gesehen die bestrentierenden Anlageinstrumente (oder jedenfalls Top 3, je nach Erhebungskriterien). Ebenfalls unbestritten: Aktionäre sollten es sich leisten können, nicht nicht bloss kurze Zeit investiert zu sein. Kurse können nämlich schwanken. Wir mögen die Hunderter-Regel: 100 minus das Alter des Anlegers. Ein 65-Jähriger sollte also höchstens 35 Prozent seines Vermögens in Aktien halten.

B – Berufliche Vorsorge (BV)

Die BV ist die zweite Säule der Altersvorsorge, sie soll den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung ihrer Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule, der AHV, soll ein Renteneinkommen von rund 60 Prozent des letzten Lohns erreicht werden. Jeder Versicherte spart für sich, und die Arbeitgeber beteiligen sich. Es handelt sich also, im Gegensatz zur AHV, nicht um ein System, bei dem die heute Aktiven für die im Ruhestand aufkommen.

Bloss mussten einmal berechnete Renten in den vergangenen Jahren, in denen die Zinsen gefallen sind, nach unten korrigiert werden. Der ursprüngliche Umwandlungssatz von 7,2 Prozent – bedeutet 7200 Franken Jahresrente je 100’000 Franken Kapital – wurde seit der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge BVG von 2006 auf die heute geltenden 6,8 Prozent gedrückt. Der Bundesrat schlug in der Vorlage Altersvorsorge 2020 vor, auf 6 Prozent zu gehen, was das Stimmvolk abgelehnt hat.

Viele Versicherer halten das immer noch für zu hoch. Comparis zufolge entspräche ein Umwandlungssatz von 5,1 Prozent den tatsächlichen Bedingungen. Auf dem überobligatorischen Teil des Vorsorge-Guthabens sind die Kassen nicht an den gesetzlichen Umwandlungssatz gebunden, er liegt im Durchschnitt bei 5,7 Prozent laut der Swisscanto Pensionskassen-Studie 2019 (sehen Sie auch «Kapitalbezug»).

C – Corporate Bonds

Auf Deutsch Unternehmensanleihe oder -obligation. Vielen Anlegern weniger bekannt und/oder weniger geheuer als Staatsanleihen, «Eidgenossen» der Schweiz oder Treasuries der USA zum Beispiel. In beiden Fällen ist die Qualität des Schuldners massgebend. Es gibt zuverlässige Länderschuldner, die Schweiz oder die USA etwa, und weniger zuverlässige, etwa Argentinien oder Griechenland.

Beim Anlegen in Corporate Bonds geht es darum, möglichst erstklassigen Firmen Geld zu leihen, die aus verschiedenen Gründen am Kapitalmarkt Zinsen zahlen müssen, die über den Sätzen liegen, die Investoren zurzeit bei anderen Anlagen erhalten, nämlich 3 bis 6 Prozent jährlich, je nach Währung. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Zinsausfälle oder sogar Nichtrückzahlung des Kapitals seltener stattfinden, als dies anzunehmen wäre aufgrund der höheren Rendite. Denn in solchen Fällen würden Unternehmen kaum mehr Kredite bekommen.

Zusätzlich kann der Anleger Kursgewinne erzielen, etwa bei steigenden Zinsen, allerdings kann es auch Kursverluste geben.

D – Dividendenrendite

«Zusätzliches Einkommen? Dividenden sind der neue Zins», lautete eine Überschrift in «VZ News», der Publikation eines Vermögensverwalters. Das ist richtig. Und bedeutet, dass Aktien nicht bloss wegen möglicher Kursgewinne gekauft werden sollen, sondern auch wegen der zu erwartenden Dividenden, Ausschüttungen. Schweizer Unternehmen zahlen verhältnismässig hohe Dividenden. Wer sich nicht auf einzelne Aktien einlassen mag, kauft Körbe, in denen zahlreiche Werte gesammelt sind, zum Beispiel ETFs (sehen Sie auch: «Indexfonds»), von denen über 1500 an der Schweizer Börse gehandelt werden.

E – Ersatzbeschaffung

So heisst es auf Steuerverwaltungsdeutsch, wenn man seinen selbst bewohnten Eigentums-Hauptwohnsitz verkauft und mit dem Geld, das einem zufliesst, wieder ein Haus oder eine Wohnung kauft, in das/die man zieht. In diesem Fall ist die Steuer auf dem Grundstücksgewinn, den man möglicherweise erzielt hat, aufgeschoben. Vorsicht, aufgeschoben, nicht aufgehoben.

Weshalb das wichtig sein kann: Nehmen wir an, jemand hat seine erste Immobilie während zehn Jahren bewohnt und dann verkauft. In dieser Zeit ist der Wert von 800'000 Franken auf 1,2 Millionen gestiegen, der Grundstücksgewinn betrug somit, nach abzugsfähigen Kosten, sagen wir, 300'000 Franken. Familie Jemand hat in der Folge eine grössere Liegenschaft gekauft. Anlässlich der bevorstehenden Pensionierung verkauft das Paar diese dann wieder und nimmt eine Wohnung, die erneut cirka 800'000 Franken kostet.

In diesem Fall hat nicht bloss ein allfälliger, auf der aktuell verkauften Liegenschaft erzielter Grundstücksgewinn Steuerfolgen. Auch auf den 300'000 Franken Gewinn der ersten Immobilie sind nun Steuern von, je nach Kanton, vielleicht 100'000 Franken zu bezahlen. Man muss also genau planen, wie viel eine günstigere Wohnung kostenwahr gerechnet kostet.

Weiter im ABC

Sponsored

Dieser Beitrag wurde durch Commercial Publishing von Tamedia für unseren Kunden Genève Invest erstellt.

Sie haben 100'000 Franken für eine Anlage zur Verfügung?

Sie wollen trotz tiefer Zinsen eine schöne Rente beziehen?

Genève Invest managt einen speziell auf Renten ausgerichteten Fonds, der regelmässige Zinseinkünfte sicherstellt. Ihre Investitionen fliessen dabei schwerpunktmässig in Anleihen von mittelständischen Unternehmen aus Ländern mit einem AAA-Rating. Im Gegensatz zu Aktien unterliegen Anleihen weniger Kursschwankungen, was eine verlässlichere Rendite ergibt. Der Fonds von Genève Invest strebt eine Rendite von 6 % p.a. über eine mittlere Laufzeit von 5 bis 7 Jahren an.