Für das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken gelten Abstandsvorschriften. Die gesetzlichen Mindestabstände zum Nachbargrundstück sind kantonal sehr unterschiedlich geregelt.
Für das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken gelten Abstandsvorschriften. Die gesetzlichen Mindestabstände zum Nachbargrundstück sind kantonal sehr unterschiedlich geregelt. (Firefly (KI generiert))
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Bauen ohne Nachbarschaftsstreit

Wer seinen Garten umbauen, neu bepflanzen oder mit einem Geräteschopf und Schwimmteich ergänzen will, sollte prüfen, ob eine Genehmigung durch die zuständige Behörde benötigt wird. Das gilt insbesondere bei grösseren Vorhaben.

Stefan Kammermann

Das Gartenhaus aus dem Baumarkt ist günstig und meist auch noch rasch installiert. Was dabei oftmals auf der Strecke bleibt, ist die Frage: Braucht es für das Errichten eines Geräteschopfs zum Unterbringen des Rasenmähers und anderer Gartenutensilien eine Baugenehmigung? Eine Antwort auf diese Frage ist nicht einfach, zumal die Vorschriften je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich sind. Ob das Aufstellen eines Gartenhauses ohne Baubewilligung möglich ist, wird in den jeweiligen Bauordnungen festgehalten. Alleine dieses Beispiel zeigt: Wer in seinem Garten bauen will, ist gut beraten, zuvor zur Behörde zu gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit des Projektes zu fragen. Insbesondere dann, wenn es sich um ein grösseres Vorhaben handelt. In vielen Fällen stellt dies jedoch kein Problem dar, da häufig auch keine Genehmigung benötigt wird.

Bevor ein Teich realisiert wird, gilt es die örtliche Bauordnung zu konsultieren.
Bevor ein Teich realisiert wird, gilt es die örtliche Bauordnung zu konsultieren. (Stefan Kammermann)

Baubewilligung für den Pool

Ähnlich zeigt sich die Situation beim Bau eines Sitzplatzes oder einer Gartenterrasse. In der Regel lassen sich solche Vorhaben ohne Baubewilligung umsetzen. Allerdings gilt es einige Punkte zu beachten. Neue Anlagen, welche das bisherige Erscheinungsbild wesentlich verändern oder dauerhaft neue Emissionen, wie zum Beispiel Lärm erzeugen, erfordern eine Baubewilligung. Ebenfalls Projekte im Geltungsbereich einer Kernzone oder solche, die in einem Ortsbild- und Denkmalschutz-Inventar aufgeführt sind, unterliegen einer Bewilligungspflicht.

«Wer seinen Garten neu bepflanzen will, sollte auf die Nachbarschaft Rücksicht nehmen.»

Weil es in der Schweiz kommunale und kantonale Vorschriften für die unterschiedlichsten Bauvorhaben gibt, ist es auch ratsam, sich vor dem Errichten einer Gartenmauer bei den zuständigen Stellen entsprechend zu informieren. So kann zum Beispiel für den Bau einer Natursteinmauer, die höher als 1,5 Meter ist oder näher als einen Meter zur Grundstückgrenze zu stehen kommt, eine Bewilligung nötig sein.

Ärger wächst mit der Pflanze

Nicht ganz einfach ist auch das Realisieren eines persönlichen Schwimmteichs oder eines grosszügigen Aufstellpools für die Strandferien vor der Haustüre. In den meisten Kantonen braucht es dazu eine Bewilligung der Gemeinde. In der Regel, wenn der Pool über 1,5 Meter hoch und mehr als 10 Quadratmeter misst.

Alles, was im eigenen Garten gefällt, wächst indes nicht immer zur Freude aller. Wenn Bäume und Sträucher plötzlich Nachbars Aussicht beeinträchtigen, die Sonneneinstrahlung auf sein Gemüsebeet verhindern oder mit ihrem abfallenden Laub benachbarte Dachrinnen verstopfen, wächst mit den Pflanzen auch der Ärger. «Wer seinen Garten neu bepflanzen will, sollte auf die Nachbarschaft Rücksicht nehmen», sagt Florian Kammermann, Gartenbauer und Präsident des Unternehmerverbandes Jardin Suisse Berner Oberland und Oberwallis.

Für eine Natursteinmauer, die höher als 1,5 Meter ist, kann eine Bewilligung nötig sein.
Für eine Natursteinmauer, die höher als 1,5 Meter ist, kann eine Bewilligung nötig sein. (Stefan Kammermann)

Maximalhöhen für Hecken

So gelten zum Beispiel für das Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Hecken Abstandsvorschriften. Die kantonal gesetzlichen Mindestabstände zum Nachbargrundstück sind allerdings sehr unterschiedlich. Zusätzlich kann der Grenzabstand oft auch durch Quartier- und Gestaltungspläne der Gemeinden beeinflusst werden. Bei Sträuchern und Hecken gelten zudem da und dort auch Maximalhöhen. Wer auf Nummer sicher gehen will, spricht am besten mit der Gemeinde und der Nachbarin oder dem Nachbar. Zudem kennen die regionalen Gartenbauer die örtlichen Gegebenheiten. Die Fachleute unterstützen Gartenfreund*innen bei Planung und Umsetzung eines Projektes.

Überhaupt macht es Sinn, die Nachbarschaft über Bauprojekte im Garten zu informieren. Mittels Vereinbarung können für benachbarte Grundstücke kleinere und grössere Vorhaben geregelt werden. Welche Rechte und Pflichten zwischen Gartennachbarn gelten, ist vorab im Zivilgesetzbuch (ZGB) beschrieben.

Das Kapprecht

Bekanntlich halten sich Bäume und Sträucher meistens nicht an die von Menschen gesetzten Grenzen. Äste und Wurzeln wachsen spontan in Nachbars Grundstück. In solchen Fällen kommt das Kapprecht zum Zug. Der Nachbar darf nämlich ausnahmsweise zur Selbsthilfe greifen und Äste und Wurzeln selber abschneiden. Allerdings nur, wenn sie sein Eigentum schädigen und erst, wenn der Besitzer die Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist nicht selbst erledigt hat. Wer die Äste von Nachbars Baum wirklich klappt, muss diese übrigens auch behalten und die Gebühren für die Grünabfuhr selber berappen. Überragende Äste haben indessen auch positive Seiten: Das Zivilgesetzbuch gibt dem Nachbarn nämlich das Recht, Kirschen oder Äpfel von Ästen, welche in sein Grundstück hineinwachsen, gleich selbst zu geniessen.

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