Das Kapprecht
Bekanntlich halten sich Bäume und Sträucher meistens nicht an die von Menschen gesetzten Grenzen. Äste und Wurzeln wachsen spontan in Nachbars Grundstück. In solchen Fällen kommt das Kapprecht zum Zug. Der Nachbar darf nämlich ausnahmsweise zur Selbsthilfe greifen und Äste und Wurzeln selber abschneiden. Allerdings nur, wenn sie sein Eigentum schädigen und erst, wenn der Besitzer die Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist nicht selbst erledigt hat. Wer die Äste von Nachbars Baum wirklich klappt, muss diese übrigens auch behalten und die Gebühren für die Grünabfuhr selber berappen. Überragende Äste haben indessen auch positive Seiten: Das Zivilgesetzbuch gibt dem Nachbarn nämlich das Recht, Kirschen oder Äpfel von Ästen, welche in sein Grundstück hineinwachsen, gleich selbst zu geniessen.